Wer sich keinen Ärger mit den Nachbarn einfangen möchte und keine Lust auf einen Bußgeldbescheid hat, für den ist es unabdingbar sich mit den Gesetzlichen Bestimmungen rund ums Rasenmähen in Deutschland zu befassen. 1992 wurden diese in der so genannten Rasenmäherlärm-Verordnung festgeschrieben, ehe im September 2002 die deutlich umfangreichere Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung verabschiedet wurde. Neben Rasenmähern unterliegen auch andere Gerätschaften wie z.B. Laubsauger oder Kettensägen einer zeitlichen Beschränkung.
An welchen Tagen ist Rasenmähen verboten?
Rasenmähen ist in Deutschland an allen Sonntagen und allen gesetzlichen Feiertagen verboten.
Zu welchen Uhrzeiten darf ich mähen?
Normale Rasenmäher dürfen von 7:00 bis 20:00 Uhr betrieben werden. Darüber hinaus ist für Freischneider und Rasentrimmer eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr einzuhalten. Noch weiter geht das Gesetz bei besonders lauten Geräten wie z.B. Laubbläsern, deren Betrieb nur zwischen 9:00-13:00 und 15:00-17:00 Uhr erlaubt ist.
Tipp
Obwohl der Betrieb eines Benzinmähers normalerweise auch während der Mittagszeit erlaubt ist, so gebührt es der gegenseitigen Rücksichtnahme den Motor zu dieser Zeit abzustellen, wenn sich im unmittelbaren Umkreis ihres Gartens andere Wohneinheiten befinden.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, denn die Lärmschutzverordnung gilt nur für einige Orte z.B. Wohn- oder Erholungsgebiete. In Gewerbe-, Industrie- oder Mischgebieten kommt sie normalerweise nicht zur Anwendung. Allerdings können weiterführende Vorschriften einzelner Länder und Kommunen auch weitere Gebiete mit einschließen, daher ist es wichtig sich vorher genau zu Informieren.
Im übrigen unterliegen manuelle Geräte wie Handrasenmäher oder Scheren keinen Ruhezeiten und dürfen theoretisch auch Nachts verwendet werden.
Weiterführende Informationen
Der Gesetzestext zur Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung ist vollständig abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/32._BImSchV.pdf